Baumpflege und Baumschutz

ln der Stadt sind die Bäume besonders bedroht und verschiedenen Negativeinflüssen ausgesetzt. Damit sie bis ins hohe Alter gesund bleiben können, wird auf den Standort größten Wert gelegt. Gerade Straßenbäume benötigen aufgrund ihrer Streßsituation, bedingt durch Fahrtwind, Abgase,
Salze, Hitzestrahlung und Lufttrockenheit einen besonders vorbereiteten Wurzelraum, um den Belastungen vital trotzen zu können. Ein Baum, der kaum wächst, leistet einen unwesentlichen Beitrag zu Stadtklima und -hygiene.


So muß der Wurzelraum mit Substraten aufgefüllt werden, die weitgehend strukturstabil bleiben, damit das Boden-Luft-Verhältnis optimal erhalten werden kann. Der Schwerlastverkehr z. B. kann dann mit seinen ständigen Erschütterungen den Boden nicht mehr verdichten, und der Baum
kann keinen Wurzeltod infolge von Sauerstoffmangel erleiden müssen.


Eng verbunden mit einem gesunden Wurzelsystem des Baumes ist die gesunde Ausbildung der Krone. Dennoch brauchen viele Bäume im Kronenbereich besondere Pflegemaßnahmen. So müssen Kronen aufgeastet werden, um dem Fahr- und Fußgängerverkehr gerecht zu werden.
Beim Jungbaum muß die Krone erzogen werden, damit z. B. der Stamm bis zur Baumspitze durchgezogen wird.


Ältere Bäume, sowie gefährdete Bäume müssen von der Gemeinde zweimal im Jahr (Winter und Sommer) auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert werden. Der Schutz der Bäume ist auch rechtlich verankert. So steht im Bundesnaturschutzgesetz § 2 Nr. 2: "ln besiedelten Bereichen sind Teile von Natur und Landschaft - auch begrünte Flächen und deren Bestände - in besonderem Maße zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln". § 25 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes besagt, daß Grünbestände, wie Einzelbäume, Baumreihen, Alleen oder Baumgruppen durch Rechtsverordnung geschützt werden können.
Dabei ist nicht nur der Schutz von Grünbeständen in der freien Landschaft möglich, sondern auch von Grünbeständen eines Gemeindegebietes. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 des Bundesbaugesetzes können Bäume in ihrem Bestand geschützt werden, was insbesondere zum Schutz von Baumbeständen bei der Genehmigung von Bebauungsplänen wichtig ist.
Darüber hinaus gibt es DIN Vorschriften wie z. B. die DIN 18920, welche den Umgang mit Bäumen bei Baumaßnahmen regelt. Ist diese DIN Bestandteil von Ausschreibungen und Bauleistungen, so kann bei Gefährdung von Bäumen Schadensersatzforderung ein wirksames Schutzmittel sein.
Am besten schützen wir die Bäume, wenn wir ihren Wert erkennen, ihre Schönheit und Einzigartigkeit wahrnehmen und wissen, daß unsere Gesundheit aufs engste mit dem
Wohlbefinden der Bäume verknüpft ist.